AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsgeschäfte von Jan Pauly, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1. Preisangebot, Kostenvoranschläge
1.1. Die Preisangebote werden in € angegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Sie erlangen die Verbindlichkeit erst durch unsere Bestätigung des Auftrages.
1.2. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.
2. Unterlagen
An Entwürfen, Zeichnungen, Aufmaßen und Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die genannten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Zahlungsbedingungen
Im Falle eines Auftrages über die Erstellung eines Werks sind 50 % des vereinbarten Entgelts bei Aufnahme der Tätigkeiten fällig.
Die restlichen 50 % des vereinbarten Entgelts werden nach Lieferung der Ware/des Werks mit Zugang der Endrechnung fällig.
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der gesetzliche Verzugszins gem. § 288 Abs. 2 BGB zu vergüten.
Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
5. Auftragsabwicklung
Wir sind berechtigt die Arbeiten am Werk ruhen zu lassen, sollte der Kunde nicht die vereinbarten 50 % des vereinbarten Entgelts bei Auftragsbeginn bezahlen.
6. Abweichung vom Kostenvoranschlag
Ist im Falle eines Auftrages über die Erstellung eines Werks eine Überschreitung des Endpreises von mehr als 15 % zu erwarten, so haben wir dies dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.
In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Wir sind dann berechtigt vom Kunden einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen.
Eine Kündigung ist nicht möglich, wenn die Kostenüberschreitung darauf zurückzuführen ist, dass nachträglich auf Wunsch des Kunden Änderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen wurden.
7. Teilleistungen
Teilleistungen sind zulässig. Durch die Ausführung von Teilleistungen entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten.
8. Lieferungsverzug
Vereinbarte Liefer- oder sonstige Fristen sind für beide Parteien nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach schriftlicher Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
Sollten wir aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Sollten diese Ereignisse im Falle eines Auftrags über ein Werk länger als 3 Monate in sonstigen Fällen länger als 2 Monate andauern, so ist der Kunde berechtigt nach schriftlicher Stellung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
9. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde das bestellte Werk unberechtigterweise nicht ab oder tritt er unberechtigterweise vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung in Höhe eines Pauschalbetrages von 30 % des Netto-Auftragwertes zu verlangen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
10. Umarbeitungen, Renovierungen
Wir versichern, dass wir die Arbeiten mit größter Sorgfalt und fachmännischem Können ausführen, schließen aber die Haftung für Schäden, die bei der Umarbeitung oder Renovierung entstehen und auf versteckte Mängel im Material oder der Bausubstanz zurückzuführen sind, aus.
11. Beanstandungen, Rügepflichten, Mängelhaftung
11.1. Rügepflichten
Der Kunde hat das Werk nach Erhalt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich gerügt werden. Wenn sich erst später ein Mangel zeigt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, muss dieser ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich gerügt werden.
In der Rüge sind Art und Umfang des Mangels anzugeben. Uns ist Gelegenheit zu geben, diese Angaben zu überprüfen und eine Überprüfung des Mangels vor Ort vorzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Hinsichtlich dabei festgestellter eventueller Mängel muss sich der Kunde seine Gewährleistungsrechte ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vorbehalten.
Im Falle der Lieferung der Ware/des Werks durch uns, ist die Ware unverzüglich zu untersuchen. Hinsichtlich dabei festgestellter eventueller Mängel muss sich der Kunde seine Gewährleistungsrechte ausdrücklich im Lieferschein vorbehalten.
11.2 Mängelhaftung
Sofern wir das Material für die Erstellung der Ware/des Werks selbst gestellt haben, kann der Kunde bei Mängeln zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Uns stehen hierbei zwei Nacherfüllungsversuche zu. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Bessern wir im Rahmen der Nacherfüllung die bereits erbrachte Ware/das Werk nicht nach, sondern erbringen auf neuem Material erstellte Ware/Werk, so können wir auf unsere Kosten das Material mit der mangelhaften Ware/Werk von dem Kunden zurückverlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt
Sofern wir das Material für die Erstellung der Ware/des Werks selbst gestellt haben, bleibt die gelieferte Ware/das Werk bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises und aller auch erst künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
13. Haftung und Haftungsbeschränkungen
13.1. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um von uns verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.
13.2. Soweit wir für eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung – ausgenommen für den Fall der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden.
13.3. Wenn und soweit unsere Haftung nach Ziff. 14.1. -14.2. ausgeschlossen oder beschränkt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13.4. Die gesetzliche Haftung bleibt hiervon unberührt.
14. Mündliche Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
15. Verjährung
Die Ansprüche wegen Mängeln der Leistung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche auf Schadenersatz.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten und Urkundenprozesse ist Gerichtsstand Cochem.
Für Verträge mit dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).